Wir Liefern Lösungen
Das Ziel des Vorhabens ist das Entstehen lassen eines Kindergartens, welches die beschriebenen und noch zu konkretisierenden funktionalen, qualitativen und quantitativen Anforderungen bestmöglich umsetzt, sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den Vorschriften und Regelwerken der Unfallversicherungsträger sowie den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorgaben entspricht.
Im Rahmen der Erstellung unseres Angebotsdokument wurden die beide Standorten untersucht und jeweils die Vor- und Nachteile beschrieben. Der Neubau soll als eingeschossiger Baukörper mit Flachdach und ohne Keller errichtet werden. Der geplante Neubau ist in die Gebäudeklasse 3 einzuordnen.
Für beide Standorte sind folgende Kriterien zu berücksichtigen:
• Ausrichtung der Gruppenräume, idealerweise Südausrichtung
• Außenfläche für Kinderspielen gem. den gesetzlichen Vorgaben
• Eingangssituation
• die Möglichkeit einer künftigen Erweiterung des Gebäudes auf dem Grundstück
• Bereitstellung von Parkplätzen für alle Funktionen (Kindergarten - 3 Parkplätze pro Gruppe → mind. 9 Stellplätze mit Berücksichtigung der geplanten Erweiterung).
Entsprechend der Machbarkeitsstudie und dem Stadtratsbeschluss vom 25.7.2023 sind generell zwei Grundstücke für den Neubau des Kindergartens geeignet.